Hier erhalten Sie eine Übersicht der gängigen Versicherungen für Gewerbetreibende. Sollte die von Ihnen gewünschte Versicherung nicht aufgeführt sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Je nach Branche bestehen unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen an die Versicherung (Handels- und Bürobetriebe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Produkthaftpflicht, Ärzte, Heilnebenberufe).
Für spezielle Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet. Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung) und sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern.
Für einige Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt vor allem für alle Berufsgruppen, die in der Beratung, Begutachtung, Verwaltung, Planung, Beurkundung, Vollstreckung oder Prüfung tätig sind.
Die Berufshaftpflicht ist mit deutlich höheren Deckungssummen ausgestattet als eine normale Haftpflicht. Sie übernimmt die Haftung für echte Vermögensschäden, wenn der versicherte Schaden nicht aus einem vorherigen Personenschaden, etwa durch einen Unfall, entsteht. Gerade in diesen Berufen können die Schadenssummen erheblich sein, die durch fehlerhafte Tätigkeit oder durch Versäumnisse entstehen.
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
So wie ein Wohngebäude, ist auch eine Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Mit einer Elektronikversicherung können Sie eine entsprechende Absicherung gegen den Ausfall tätigen.
Eine Photovoltaikanlagenversicherung ist für alle Photovoltaikanlagenbetreiber empfehlenswert - insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.
Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes. Durch eine Inhaltsversicherung kann man sich gegen versicherte Gefahren absichern.
Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfalles, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Durch eine gewerbliche KFZ-Versicherung kann man sich optimal absichern, um finanzielle Folgen zu vermeiden.
D & O steht für Directors and Officers, dies sind nach amerikanischem Sprachgebrauch Vorstände und Aufsichtsräte. Die D & O ist eine Berufshaftpflicht für Manager, auch Managerhaftpflicht genannt. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch abgedeckt.
Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei der VEMA (Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG) haben wir für Gewerbetreibende verschiedene Informationsseiten zusammen gestellt, die Ihnen weitere Fragen beantworten können.
Die Informationsseiten öffnen sich in einem neuen Fenster.
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Wir bieten Ihnen ein bequemes Online-Formular an, in das Sie die ersten Angaben eintragen können.
Natürlich können Sie Ihren Schaden auch gerne telefonisch per Mail oder beim Besuch in unseren Büros melden.
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der Produkte "seiner" Gesellschaft anbietet, sind Versicherungsmakler vertraglich nur und ausschließlich ihrem Kunden verpflichtet. Dadurch sind wir in unserer Tätigkeit völlig unabhängig.
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